Wärmepumpe

Die Aquarea J-Generation liefert Warmwasser und Wärme für Standard-Heizkörper und Fußbodenheizungen

Panasonic Luft/Wasser-Wärmepumpen

Mit dem breiten Produktportfolio der Aquarea Wärmepumpen ist Panasonic in der Lage, vielfältige Anforderungsprofile effektiv und effizient abzudecken.

Aquarea LT – für Neubauten und Niedrigenergiehäuser Maximale Energieersparnis, minimale CO2-Emissionen, minimaler Platzbedarf. Sie erreichen beeindruckende COP-Werte, z. B. 5,33 bei den 3-kW-Modellen der J-Generation.

Aquarea T-CAP – für extrem niedrige Außentemperaturen mit konstanter Heizleistung Hohe Heizleistung selbst bei niedrigen Außentemperaturen. Die neuen T-CAP-Modelle der H-Generation können selbst bei –20 °C nahezu die volle Heizleistung ohne den Einsatz eines Elektro-Heizstabs gewährleisten.

Die Aquarea T-CAP im Vergleich

Aquarea Smart & Service Cloud

Super Quiet – das neue Außengerät!

Was spricht für Kälte FM?

Kälte-FM hat mit dem Partner Panasonic mehr als 60 Jahre Erfahrung mit Heiz- und Kühlsystemen und mit der Produktion der hocheffizienten Verdichter, die ihr Herzstück bilden. Panasonic steht für höchste Qualität, denn sie ist der Schlüsselfaktor für den Erfolg auf dem europäischen Markt. Panasonic ist Mitglied der EHPA (European Heat Pump Association), lässt die Aquarea Wärmepumpen in Europa fertigen und betreibt die Plattform für die Aquarea Smart & Service Cloud unter den strengen Sicherheitsprotokollen für europäische Server – all dies macht Panasonic zu einem vertrauenswürdigen und zuverlässigen Partner der europäischen Heizungsbranche.

Informationen über die Fördermöglichkeiten Ihrer neuen Heizung

Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) Fokus Wärmepumpen

  • Am 1. Januar 2021 startete die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (Bestandsgebäude) im Teilprogramm BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen) durch das BAFA.
  • Die Förderung für Einzelmaßnahmen im Neubau sind zum 31.12.2020 ausgelaufen!
  • Vorhaben, die die Förderbedingungen der Richtlinie zur BEG EM und den dazugehörigen technischen Mindestanforderungen erfüllen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie alternativ durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen der KfW voraussichtlich ab 01.Juli 2021. Hierbei ist zu beachten, dass bis zu diesem Zeitpunkt die EBS-Produkte (Energieeffizient Bauen und Sanieren) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterhin beantragt werden können, damit für Endkundinnen und Endkunden keine Förderlücke entsteht.*
  • Im Gebäudebestand werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme gefördert.
  • Im Neubau ist die BEG NWG (Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude) und BEG WG (Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude) als Zuschuss- und Kreditvariante durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.
  • *Die Antragstellung für den Kredit inklusive eines Tilgungszuschusses erfolgt über die KfW Förderbank (Weitergehende Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/151/, www.kfw.de/276/ , www.kfw.de/218 bzw. www.kfw.de/219.)

Fördersätze für Einzelmaßnahmen Sanierung Heizsystem BEG EM

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto).
Die aufgeführten Wärmeerzeuger werden mit folgendem Fördersatz gefördert:

  • Gasbrennwert-Heizungen (Renewable Ready) mit 20 %
  • Gas-Hybridheizungen mit 30 %
  • Solarthermieanlagen mit 30 %
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 % mit 30 %
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55 % mit 35 %
  • Wärmepumpen mit 35 %
  • Biomasseanlagen mit 35 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte)
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit 35 %

Austauschprämie für Ölheizungen
Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Heizungsanlagen errichtet wird:

  • Gas-Hybridheizung
  • Biomasseheizung
  • Wärmepumpe
  • EE-Hybridheizung
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 % oder 55 %