Bundesregierung einigt sich auf neue Fördersätze

Energieeffizient und zukunftsweisend

Die Bundesregierung hat kürzlich die Förder­sätze für den Einbau von Wärme­pumpen im Rahmen des neuen Gebäude­energie­gesetzes (GEG) beschlossen. Diese Änderungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft.

Grundförderung für Austausch von Gas- und Ölheizungen

Eigentümer, die ihre Gas- oder Ölheizung durch eine neue Heizung ersetzen, können mit einer Sockelförderung von 30 Prozent der Kosten rechnen. Diese Förderung gilt für den Einbau von Wärmepumpen, Solarthermie, Wasserstoffheizungen und Pelletheizungen.

Bonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln

Zusätzlich zu der Grundförderung erhalten Eigentümer einen Bonus von 5 Prozent, wenn sie Erdwärmepumpen oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln installieren. Für die BEG-Förderung werden bestimmte natürliche Kältemittel wie Propan, Isobuten, Propen, Ammoniak, Wasser und Kohlendioxid anerkannt. Die Aquarea-Wärmepumpe von Panasonic kann mit Propan betrieben werden.
Die ausführliche Produktbeschreibung finden Sie hier.

Zuschüsse für Dämmung und Heizungsoptimierung

Neben der Heizungsförderung werden auch Zuschüsse für weitere energetische Maßnahmen gewährt. Für das Dämmen der Gebäudehülle, Verbesserungen der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung gibt es jeweils 15 Prozent Förderung.

 

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Süße Katze wärmt sich schlafend auf der Heizung. Das Bild wirkt sanft und gemütlich.
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Stapel Euromünzen in der Seitenansicht

Zusatzförderung für einkommensschwache Haushalte

Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von nicht mehr als 40.000 Euro pro Jahr erhalten eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent.

Geschwindigkeitsbonus bis Ende 2030

Eigentümer, die ihre Heizung bis Ende 2024 austauschen, profitieren von einem Klima-Geschwindigkeitsbonus von 25 Prozent. Die Bonusrate sinkt dann bis Ende 2030 auf 15 Prozent.

Fördersätze und Höchstgrenzen

Die Förderung für den Einbau von Wärmepumpen ist auf 70 Prozent der Kosten gedeckelt, und die förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit sind auf 30.000 Euro begrenzt. Dies bedeutet, dass die maximale staatliche Förderung 21.000 Euro pro Wohneinheit beträgt.

Konjunktur-Booster für Sanierungsmaßnahmen

Für Sanierungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung von Häusern, steht ein „Konjunktur-Booster“ zur Verfügung. Hausbesitzer, die 2024 solche Maßnahmen durchführen, können zusätzlich 10 Prozent Förderung erhalten, solange der Fördertopf nicht erschöpft ist.

Förderkredite der KfW

Zusätzlich zu den Zuschüssen plant die Staatsbank KfW Förderkredite, die bis zu 120.000 Euro für die energetische Sanierung betragen können. Bei einem Einkommen von weniger als 90.000 Euro erhalten die Antragsteller eine zusätzliche Zinsvergünstigung von 2,5 Prozentpunkten.

Die neuen Förderungen bieten Eigentümern attraktive Anreize, ihre Heizungen zu modernisieren und auf umweltfreundliche Wärmepumpen umzusteigen. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Energieeffizienz bei, sondern helfen auch, die Klimaziele zu erreichen.

Hochaufgelöste Aufnahme eines Innengerätes der Aquarea-Wärmepumpen von Panasonic.

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